Deutsche Bahn AG
Heidelberg den 26.09.2006
Ersuch zur Erlassung der Fahrpreisnacherhebeung
Sehr geehrter Damen und Herren,
nachdem ich heute, den 26.09.2006, aus privaten
Gründen in Mannheim war, wollte ich mit der S-Bahn
wieder nach Hause fahren. Da ich aber derzeit leider
über keine gültige Monats oder Jahreskarte verfüge,
versuchte ich mein Glück am Fahrkartenautomat am
Bahnsteig. Jedoch war es mir leider nicht möglich
dort eine Fahrkarte zu erstehen, da ich nur über eine
Bankkarte und einen 50 Euro Schein verfügte, die der
Automat undankbar zurückwies.
Mittlerweile war schon soviel Zeit verstrichen, dass
ich nun in die Bahn einsteigen musste, denn sonst
hätte ich nicht pünktlich in Heidelberg ankommen
können.
Der Ausweichplan sah also so aus, dass ich versuchen
wollte meinen 50 Euro Schein in der S-Bahn zu
wechseln, um dann einen Fahrschein am Automaten in
der S-Bahn zu kaufen. Nach gelungenem Geldwechsel,
wendete ich mich also dem technischen Gerät zu.
Dieses verfügte aber zu meinem Unglück über einen
technischen Defekt. So sah ich mich - trotz all
meiner Bemühungen einen gültigen Fahrschein zu
bekommen - gezwungen meine Fahrt von Mannheim HBF bis
Heidelberg Pfaffengrund/Wieblingen ohne gültigen
Fahrschein fortzusetzen. Zu all meinem Unglück wurde
ich dann auch gleich bei meinem - in gewisser
Hinsicht erzwungenem - Vergehen erwischt, mit dem
Hinweis mich an sie zu wenden und ihnen meine Lage zu
schildern.
Ich ersuche hiermit die Erlassung der Strafe, da es
mir auf Grund höherer Gewalt nicht möglich war einen
Fahrschein zu kaufen, obwohl ich mich wahrlich darum
bemüht habe. Den Fahrpreis von 3,30 € werde ich
natürlich in jedem Falle überweisen, aber ich wäre
doch sichtlich erfreut darüber, wenn ich nicht für
meine Bemühungen einen Fahrschein zu erhalten
bestraft werden würde.
Ich freue mich über eine baldige Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüssen
kaddakind